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Camping abseits vom Touristentrubel: Was ist erlaubt?

Camping abseits vom Touristentrubel ist ein besonders ursprüngliches Erlebnis. Doch wie ist die rechtliche Lage? Schließlich möchte man keinen Ärger mit den Behörden sondern Vergnügen und das Gefühl von Abenteuer. Infos über die rechtliche Lage in Deutschland und im europäischen Ausland geben die Experten der ARAG.

Wild Campen oder Biwakieren?

Als “Wildes Campen” bezeichnet man im engerem Sinne die Übernachtung in einem Zelt außerhalb eines gekennzeichneten Camping- oder Übernachtungsplatzes. Übernachtet man dagegen in einem Biwak- oder Schlafsack oder unter einem Schutzdach bzw. einem selbst gebauten Schutz aus Ästen, dann nennt man das auch “Biwakieren”.

Wildes Campen ist in Deutschland in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Die Regelungen beziehen sich dabei ausdrücklich auf das Zelten. Vom Biwakieren ist nicht die Rede, doch daraus lässt sich kein Freiticket fürs Übernachten ohne Zelt ableiten. Der Sinn des Verbotes bleibt im juristischen Sinne auch dann bestehen, wenn kein Zelt aufgestellt wird. In der Praxis gilt: Je häuslicher man sich einrichtet, mit desto mehr Unmut muss man rechnen, wenn man erwischt wird. Wer sich an einige Regeln hält, dem stehen auch Möglichkeiten offen, sein Zelt in der freien Natur aufzuschlagen.

🙂 Was ist erlaubt?

Ungeachtet des gesetzlichen Verbotes können Wald- oder Grundstücksbesitzer in den meisten Bundesländern das Zelten auf ihrem Land erlauben. Da, wo das Zelten im Wald nicht kategorisch verboten ist, verlangt das Gesetz die Zustimmung der zuständigen Forstbehörde. Fragen kostet nichts! Zudem kennen die Land- und Forstwirte ihre Gegend sehr gut. Sie haben oftmals echte Geheimtipps parat. Wer abseits der Campingplätze zelten will, wird zudem in einer kleinen ruhigen Runde eher geduldet als mit einer “lauten Gruppe”.

🙁 Was ist verboten?

Rücksichtsloses Verhalten in der Natur ist absolut tabu. Müll darf nicht auf Wald und Flur hinterlassen werden. Spuren von Toilettengängen unbedingt vergraben. Lärm und Krach möglichst vermeiden. Vor allem in den Sommermonaten ist offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Dazu gehören Lagerfeuer, Kerzen, Fackeln und Campingkocher! Bei Brandgefährdung versteht das Gesetz keinen Spaß, so die Mahnung der ARAG Experten. Neben Ordnungsgeldern sind in sogar Haftstrafen möglich! Naturschutzgebiete, Nationalparks, landwirtschaftliche Nutzflächen, Industriegebiete und militärische Sperrzonen kommen für das Camping auf keinen Fall in Frage. Auch Jäger sind meist nicht über Störenfriede in ihren Revieren erfreut.

Wildes Campen im europäischen Ausland

Im Norden Europas ist Zelten in der freien Natur relativ unproblematisch. Norwegen und Schweden sind bekannt für das sogenannte “Jedermannsrecht”! Solange niemand gestört und nichts zerstört wird, ist das Zelten und Lagern gestattet. Doch Vorsicht! Auch beim “Jedermannsrecht” gibt es Einschränkungen. Man sollte sich deshalb vorher genau informieren. So ist beispielsweise in schwedischen Nationalparks in der Regel das Campen verboten. Weniger bekannte Paradiese für Wildcamper sind Irland, Schottland oder die baltischen Staaten. Dänemark dagegen wählt einen etwas anderen Weg. In 40 dafür ausgewiesenen Wäldern hat man dort sogenannte Naturlagerplätze eingerichtet.

Vielen Dank an ARAG für den Support!

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