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Aufgepasst Mädels! Das Aufladen des Handys im Auto ist strafbar!

Tipp vom Anwalt: Wer von der Polizei angehalten wird, sollte erst schweigen und dann mit dem Anwalt reden.

So langsam gibt es wohl zu jeder erdenklichen Aktivität, die man mit seinem Handy während der Fahrt im Auto ausüben kann, ein Urteil. Doch nur selten zugunsten der Autofahrer. Das Einzige, was zurzeit noch erlaubt ist, scheint das bloße Verlegen oder Aufheben des Handys und die Nutzung eines iPod Touch zu sein. Sobald jedoch die handy-typischen Funktionen genutzt werden, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Doch was fällt genau darunter?

Aufladen des Handys als Vorbereitungshandlung zur Benutzung

Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg hatten in einem aktuellen Fall über das Aufladen des Handys zu entscheiden. Sie kamen zum Entschluss, dass auch das verboten sei. Sobald man das Handy zum Laden in die Hand nimmt, verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung. Dabei handelt es sich allerdings um einen absoluten Grenzfall: Benutzt man beim Laden die typischen Funktionen eines Handys? Es wird wohl niemanden geben, der sich ein Handy zulegt, nur weil man es aufladen kann. Also brauchten die Gerichte eine neue Argumentation: Diesmal wird auf die Vorbereitungshandlung zur Benutzung abgestellt: Sobald man sein Handy an den Strom anschließt, bereite man es zu einer späteren Benutzung vor.

Auch hier gilt wieder der im Strafrecht altbekannte Grundsatz: Schweigen ist Gold. So sollten Betroffene besser nichts sagen und die Sache im Nachhinein von einem Experten klären lassen. Denn wird man zum Beispiel von der Polizei angehalten und sagt unschuldig: „Ich wollte das Handy nicht benutzen, sondern nur kurz ans Kabel anschließen“, wird man ebenso einen Bußgeldbescheid erhalten wie beim Telefonieren während der Fahrt. Schweigt der Fahrer allerdings, gibt es Auswege. Beispielsweise ist die erlaubte Nutzung des iPod Touch ein Schlupfloch: Es besteht die Möglichkeit, dass der Beamte sich nicht mehr genau erinnern kann, ob der Angehaltene erlaubterweise einen iPod in der Hand hatte oder doch ein Handy. Diese Zweifel bedeuten dann für den Betroffenen den Freispruch.

Schweigen erhöht die Verteidigungschancen

Wie so häufig, wenn es um den Führerschein geht, erhöht auch hier das Schweigen wieder die Verteidigungschancen. Denn auf der Straße – vom Polizeibeamten überrumpelt – sind viele erst mal eingeschüchtert und reiten sich durch ihre eigenen Worte ins Schlamassel. Bewahrt man Ruhe und äußert sich nicht, so kann ein erfahrener Anwalt das Beste aus der verzwickten Situation machen.

Textquelle:
Tim Geißler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

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