Für viele Verliebte beginnt die gemeinsame Zukunft mit einer für sie magischen Zahl. Ein Hochzeitsdatum wie der 22.2.22, der 24.2.24 oder jetzt der 25.5.25 ist für sie ein wichtiges Vorzeichen fürs perfekte Eheglück. Doch trotz magischem Datum – mehr als jede dritte Ehe, in den Großstädten sogar jede zweite, endet beim Scheidungsrichter.

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Bei aller Romantik sollte für dieses vorzeitige Ende von Anfang an mittels Ehevertrag Vorsorge getroffen werden. „Trotz aller Liebe und Romantik – nie war er so wichtig wie heute, der Ehevertrag. So lassen sich im Fall der Scheidung viel Geld, Zeit und Nerven sparen“, rät Melanie Ulbrich vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Das ISUV-Motto lautet daher: „Erst zum Notar, dann zum Traualtar“. Für Melanie Ulbrich sollte im Zuge der Reform des Scheidungsrechts der Ehevertrag zur Regel für alle Paare werden.

Ehevertrag – Transparenz in Ehe und Partnerschaft

Verliebt, verlobt, verheiratet – an einem Ehevertrag scheiden sich noch immer die Geister: Ist er notwendig oder zerstört er die Romantik und das Vertrauen? Geschiedene raten im Nachhinein immer zum Abschluss eines Ehevertrages, denn im Fall der Scheidung kann man den Geldbeutel schonen und die ohnehin schon blank liegenden Nerven werden nicht noch zusätzlich belastet. Ein Ehevertrag ist aber nicht nur sinnvoll für den Fall der Scheidung.

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Glaube an den Bund fürs Leben

Viele Paare glauben, dass ihre Heirat ihr Bund fürs Leben ist und damit einen Ehevertrag überflüssig macht. „Dieser Glaube in Ehren – aber was spricht eigentlich dagegen, dass der Standesbeamte mit der Heiratsurkunde auch einen Ehevertrag überreicht?“, fragt Melanie Ulbrich. Ganz im Gegensatz zur bürgerlichen Romantik haben Adelige seit Jahrhunderten ganz selbstverständlich einen Ehevertrag, in dem detailliert und teils knallhart Vermögen und Scheidungsfolgen festgeschrieben werden. Im Vertrag wird selbst die elterliche Sorge für die noch nicht geborenen Kinder geregelt. Auch Firmeninhaber und Selbstständige schließen in der Regel vor der Hochzeit einen Ehevertrag, damit die Scheidung und der mögliche Vermögensverlust kalkulierbar bleiben.

Ehevertrag: Transparenz vereinbaren

Tatsächlich sprechen die jährlichen Scheidungsstatistiken für einen Ehevertrag, in dem sich alle Fragen wie Unterhalt, Vermögen, Rente, Steuern und elterliche Sorge regeln lassen. Beide wissen, was auf sie zukommt und wie sie ihre Zukunft einvernehmlich gestalten wollen. Insbesondere sollte besprochen und geregelt werden, wie man mit Geld umgeht. Eigenes Konto oder Familienkonto, alles in einen Topf oder strikt getrennt? Ulbrich rät vorab festzuhalten, wer welche Kosten übernimmt. Denn laut Umfragen sind Geld und der Umgang damit einer der wichtigsten Streitpunkte in Ehen.

Melanie Ulbrich ist davon überzeugt, dass der Ehevertrag ein schlechtes Image hat, weil er immer mit Scheidung assoziiert wird. Dabei kann er doch auch Transparenz in die Rollen und Rollenerwartungen der Eheleute bringen – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner noch voller Liebe und Empathie füreinander sind.

Brautkleid Zeta Fit & Flare für Curvys | Maggie Sottero
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Ein Ehevertrag bringt Rechtssicherheit

Nach Auffassung von Melanie Ulbrich gibt es Paarkonstellationen, die „in jedem Fall“ einen Ehevertrag abschließen sollten. Paare, die Kinder wollen, sollten klären, wer die Kinder erzieht, wie lange er aus dem Berufsleben ausscheidet und welche Unterhaltszahlungen erbracht werden müssen. Auch Selbstständige sollten einen Ehevertrag schließen, um darin den Fortbestand des Betriebes oder der Praxis auch im Fall der Scheidung zu sichern.

Sie ist davon überzeugt: Ein Ehevertrag ist auch für all jene Pflicht, die sich zum zweiten Mal trauen. Wollen Partner mit großem Vermögen sicher sein, dass sie und nicht „ihr Vermögen geheiratet“ werden, so sollten sie sich zumindest mittels Ehevertrag absichern. Im Übrigen lässt sich in einem Ehevertrag auch der Versorgungsausgleich ausschließen. „Wir fordern, dass schon in der Ehe jeder ein eigenes Rentenkonto hat. Somit kann jeder sich auf seinen Rentenanspruch einstellen. Beide wissen, wie lange und intensiv sie berufstätig sein müssen. So können beide möglicher Altersarmut rechtzeitig vorbeugen“, sagt Ulbrich.

Gut zu wissen

Im Übrigen muss ein Ehevertrag nicht vor der Hochzeit geschlossen werden, sondern kann auch noch später ausgehandelt und unterzeichnet werden. Er sollte immer wieder an die veränderten ehelichen Verhältnisse angepasst werden. Damit der Ehevertrag auch juristischer Prüfung standhält, ist die Erstellung und Unterzeichnung beim Notar notwendig. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen, und im Falle einer Scheidung kann man mit einem Ehevertrag eine Menge Geld sparen.

Ausführliche Informationen, was und wie im Ehevertrag alles geregelt werden kann und muss, liefert das ISUV-Merkblatt „Muster für den Ehevertrag“. Es kann gegen eine geringe Gebühr online bestellt werden.

Hintergrund

Der ISUV vertritt als überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Er finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.


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