"Flip-Flop" mit Riemchen?

Ist Autofahren mit Flip-Flops verboten?

Bei dieser Hitze geht ohne Flip-Flops gar nichts. Ob auf dem Weg zum Schwimmbad, zum See oder zum Shopping. Flip-Flops an, rein ins Auto und los geht’s. Aber Ups – war da nicht was? Ist Autofahren mit Zehentretern nicht verboten und muss man bei einer Verkehrskontrolle nicht sogar mit einer saftigen Strafe rechnen?

Für die Mehrheit der deutschen Autofahrerinnen und -fahrer ist die Rechtslage klar: 69 Prozent der Befragten denken, dass das Fahren mit dem luftigen “Schuhwerk” verboten ist. Das belegt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch das ist – wer hätte das gedacht – einer der größten Verkehrsirrtümer. Anka Jost, Kfz-Expertin bei der Direktversicherung muss es wissen: “Die Straßenverkehrsordnung gibt an keiner Stelle vor, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden müssen.” Vorsicht ist jedoch trotzdem geboten, denn trägt man bei einem Unfall Flip-Flops, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen kürzen.

Flip-Flops, Barfuß oder High Heels

Die Straßenverkehrsordnung macht keine Angaben darüber, ob oder welches Schuhwerk Autofahrer tragen müssen. Von daher ist zumindest theoretisch alles erlaubt. Aber – und das wissen wir alle – Flip-Flops und lockere Sandalen bieten nicht wirklich sicheren Halt. Schnell ist es passiert, dass man als Autofahrer damit vom Pedal abrutscht oder der Schuh sich verhakt. Das kann schon mal heikel werden und in brenzligen Situationen gar zu einem Unfall führen.

Die Kfz-Expertin der R+V24 empfiehlt deshalb allen Flip-Flop-Trägern im Auto festes Schuhwerk griffbereit zu haben. Im Kofferraum ist in der Regel ja genügend Platz.

Unfall mit Flip-Flops

Kommt es trotz aller Vorsicht beim Autofahren mit Flip-Flops zu einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, droht dann dem Fahrer eine Teilschuld? “Das wäre jedoch nur der Fall, wenn der Fahrer durch die Flip-Flops nachweislich vom Bremspedal abrutscht und deshalb der Unfall passiert”, weiß Anka Jost. Für die Schäden des Unfallopfers kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf – egal welches Schuhwerk getragen wurde. Anders kann es jedoch bei der Vollkaskoversicherung sein. Hier könne die Versicherung die Leistungen kürzen, wenn der Autofahrer durch das Tragen von ungeeigneten Schuhen grob fahrlässig gehandelt habe. “Aber das muss immer im Lichte des Einzelfalls geprüft werden”, so Jost.

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