Flugausfall ... Was tun, wenn der Rückflug ins Wasser fällt

Getrübte Urlaubsfreude: Was tun bei Flugausfall oder wenn sich der Rückflug verschiebt?

Lange Warteschlangen am Flughafen. Flüge werden verschoben oder gar gestrichen. Derzeit mehren sich die Nachrichten, dass aufgrund von Personalengpässen Reisewillige zusätzlich zur Vorfreude auf den Urlaub einiges an Geduld zum Flughafen mitbringen müssen.

Endlich Urlaub! Deine Koffer sind gepackt und es geht ab zum Flughafen. Die Vorfreude auf das gebuchte Reiseziel ist groß. Um so ärgerlicher, wenn am Flughafen so gar nichts geht, die Warteschlagen lang sind und dein Flug verschoben oder gar anulliert wird. Der Ärger vor Ort ist das eine, die Kosten für den Flug und die Probleme mit deinem Arbeitgeber das andere.

Besser vorab gut informiert

Viele Urlaubsreisende kennen ihre Rechte nicht, dabei gibt es durchaus Ansprüche, die sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Beispielsweise Ausgleichszahlungen, Betreuungsleistungen, Übernachtungskosten oder, wenn der Flug gestrichen wird, die teilweise oder vollständige Erstattung des Flugtickets, informiert das Onlineportal AirHelp. Das 2013 gegründete Startup hat sich auf Flugentschädigungen spezialisiert.

Wird beispielsweise ein Flug annulliert, ist es die Aufgabe der Fluggesellschaft die Passagiere durch eine alternative Beförderungsmöglichkeit so schnell wie möglich zu ihrem Reiseziel zu bringen. Das kann mit einem Ersatzflugzeug, mit dem Bus oder der Bahn sein. Während der Wartezeit steht den Fluggästen eine Verpflegung zu und sollte aufgrund eines gestrichenen Fluges eine Übernachtung im Hotel erforderlich sein, muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten samt Hin- und Rückfahrt zum Hotel übernehmen.

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Unbedingt vor Ort beachten

Im Falle eines Falles heißt es gleich vor Ort wichtige Fakten zu dokumentieren. Um wieviele Stunden verschiebt sich der Abflug? Welcher Ersatzflug wird angeboten? Am besten die Abflugtafel fotografieren und die Annullierung sowie den -grund von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen. Pauschalreisende sollten den Veranstalter unverzüglich informieren und sich diesen Hinweis schriftlich bestätigen lassen.

Flugausfall: Wie ist das mit dem Arbeitgeber?

Doch was ist zu tun, wenn sich der Termin für den Rückflug verschiebt und man eigentlich schon am nächsten Tag wieder an seinem Arbeitsplatz sein müsste? Gibt es ein Recht auf unfreiwillige “Urlaubsverlängerung”? Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler an der Hochschule Fresenius in Hamburg und Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Antwort: “Eine Verschiebung oder Änderung des Urlaubs ist nur in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Die Tatsache, dass sich ein Flug verschiebt oder evtl. sogar ausfällt, ist alleine der Sphäre des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin zuzurechnen. Weiß ich als Arbeitnehmer|in schon vorher, dass sich die Flugzeiten ändern werden und ich nicht wieder rechtzeitig am Arbeitsplatz sein kann, muss ich meinen Chef um Erlaubnis bitten”. Macht man das nicht, riskiert man arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des Arbeitgebers, warnt der Experte für Arbeitsrecht.

tb

Urlaub nicht eigenmächtig verlängern

Doch welche Konsequenzen drohen einer Arbeitnehmerin, einem Arbeitnehmer, wenn der Urlaub eigenmächtig verlängert wird? “Die Rechtsprechung urteilt hier eher streng. Eigenmächtige Urlaubsnahme oder eine unabgestimmte Urlaubsverlängerung können im Einzelfall eine fristlose Kündigung rechtfertigen”, weiß Prof. Dr. Fuhlrott. Ändert sich die Zeit des Rückflugs erst nach Antritt der Reise, also während des Urlaubs, dann ist der Arbeitnehmer|in gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet die Reiserückkehr so zu organisieren, dass er wieder pünktlich an seinem Arbeitsplatz sein kann. Nur wenn dies nicht möglich ist, beispielsweise, weil es keine alternativen Rückflüge gibt, kann man dem Arbeitnehmer|in das Fehlen am Arbeitsplatz nicht vorwerfen. In jedem Fall müsse der Arbeitgeber aber umgehend über etwaige Verzögerungen informiert werden. Oftmals lasse sich im Gespräch gemeinsame Lösungen finden wie beispielsweise die Genehmigung eines weiteren Urlaubstages, so der Experte.

Probleme bereits beim Hinflug

Wie verhält es sich, wenn es bereits beim Hinflug Probleme gibt? Kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub “zurückgeben”, wenn der Flug zum Urlaubsziel ausfällt? Hier gilt: Ist ein Urlaub genehmigt, dann ist er auch verbindlich. Ein Flugausfall liegt nicht im Risikobereich des Arbeitgebers. Dieser schulde nur die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, also die die Gewährung des Urlaubs. “Der Arbeitgeber übernimmt ja auch keine Garantie für tatsächliche Urlaubsfreuden. Auch hierfür ist allein der Arbeitnehmer verantwortlich”, sagt Fuhlrott.

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